ALLNET FLAT NEWS
 

OLG Frankfurt hat entschieden: Allnet Flat darf ihren Namen behalten



Freispruch für die Allnet Flat


Diese Klage hätte die Mobilfunkwelt um einen wichtigen Begriff ärmer werden lassen können. Die Allnet Flat wurde vor Gericht verhandelt. Und nicht etwa ein Tarif, sondern der Begriff selbst. Der bayrische IT-Großhändler Allnet GmbH aus Germering hatte sich in seinen Rechten verletzt gefühlt und geklagt. Damit sollte er vor dem Landgericht Frankfurt sogar in erster Instanz Erfolg haben. Es sah in der Verwendung des Begriffs eine Markenverletzung.

Den Betroffenen gefiel das freilich gar nicht, weswegen der Fall zum Oberlandesgericht Frankfurt weiterwanderte. Dort wurde dann die Entscheidung getroffen, dass der Begriff "Allnet Flat" auch weiterhin benutzt werden dürfe. Es handele sich dabei nämlich um einen beschreibenden Begriff, der den Verbrauchern die Botschaft Flatrate in alle Netze signalisiere. Ein bestimmtes Unternehmen würden sie damit jedoch nicht verknüpfen. Somit schloss sich das Oberlandesgericht der Argumentation der Verteidigung an.

Von der Verteidigung äußerte sich Rechtsanwalt Prof. Dr. Paul Lange zu dem Ergebnis der Verhandlung. Seiner Ansicht nach sei dies ein Sieg für die Freiheit beschreibender kommerzieller Kommunikation und für den Wettbewerb am Markt für Mobilfunkdienstleistungen. Allerdings sei die Entscheidung noch nicht rechtskräftig und es bliebe abzuwarten, ob der Kläger noch eine höhere Instanz, in dem Fall den Bundesgerichtshof, anrufen werde.




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